Unterschied zwischen 3 Sterne und 4 Sterne

Alles rund um die Bewertungsfunktion. BITTE KEINE BESCHWERDEN - diese bitte senden an support@booklooker.de
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Bibliomaniac
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Registriert: Do 26. Jan 2006, 20:00

Beitrag von Bibliomaniac »

Nachdem ich nun über diese Geschichten 2 Tage nachgedacht habe, bin ich der Meinung, dass Booklooker hier gefordert ist: Sie sollten in der Übersicht der Bewertungen dringend darauf hinweisen, was eigentlich Bestandteil einer Bewertung ist! Also z.B.: Verhalten des Käufers, zügige Übermittlung der Bankdaten etc, wie lange hat das Versenden gedauert und stimmten die gemachten Angaben wirklich mit dem erhaltenen Buch überein usw.?
Das sehe ich ähnlich. Die gegenwärtige Bewertungsskala mit vier Klassen ohne Angabe von Kriterien öffnet der willkürlichen Bewertung eines übellaunigen Vertragspartners Tür und Tor. In der Vergangenheit gab es bei Booklooker in solchen Mißbrauchs-Fällen die Möglichkeit, die eigene Bewertung zu revidieren, so daß man auf ein derartiges Verhalten effektiv reagieren konnte und das Bewertungsprofil der Gegenseite ebenso willkürllich beeinflussen konnte. Zumindest hat das Bestehen der Möglichkeit einer Revanchebewertung den Erstbewerter zur Zurückhaltung gemahnt.

Um von der gegenwärtigen Misere wegzukommen, scheint mir eine Einengung des Bewertungsspielraumes dringend geboten. Folgende Fälle könnte man unterscheiden.

Kein Vertrag ---> keine Bewertung
Keine Erfüllung (keine Zahlung bzw.keine Lieferung) ----> Malus (z.B. -1)
Erfüllung ( Zahlung bzw. Lieferung) ----> Bonus (0.5 v. 1.0)
Qualität der Erfüllung (schlecht - sehr gut)) ---> Bonus (0.0 bis 0.4)
Erfüllung von Nebenpflichten (schnell etca) ----> Bonus (0.0 bis 0.1).

Selbst bei etwas nachlässiger Vertragsabwicklung würde danach ein Verkäufer (Ware nicht ganz wie beschrieben und verzögerte Lieferung)
noch etwa einen Bonus von 0.7 oder 0.8 ( =.5 + .2 (.3)) erhalten.
Ein Vorschlag!!!
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lemmy
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Beitrag von lemmy »

@bibliomaniac:
Das hört sich aber ganz schön kompliziert an! Wo doch einige Leute schon das mit den simplen Sternen nicht raffen... :roll:
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Groucho Marx
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Sammler
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Beitrag von Sammler »

Schließe mich da lemmy an. Das ganze wär wohl etwas zu kompliziert. Wahrscheinlich müsste man dann diejenigen die noch bewerten mit der Lupe suchen. :shock:
Prinzipiell finde ich die 4* ja ganz in Ordnung, nur die Kriterien sollten vielleicht etwas präzisiert werden. :roll:
Ein Buch sagt mehr als tausend Worte!
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Bibliomaniac
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Beitrag von Bibliomaniac »

Schließe mich da lemmy an. Das ganze wär wohl etwas zu kompliziert. Wahrscheinlich müsste man dann diejenigen die noch bewerten mit der Lupe suchen. Shocked
Prinzipiell finde ich die 4* ja ganz in Ordnung, nur die Kriterien sollten vielleicht etwas präzisiert werden.
Das scheint nur so. Das Verfahren könnte ganz einfach gestaltet werden

Eine Bewertung kann nur dann erfolgen, wenn der Verkäufer das Angebot des Bestellers angenommen hat, d. h. wenn ein Vertrag zustande gekommen ist. Besteller ohne Auftragsbestätigung durch Verkäufer können nicht mehr bewerten.

Hat der Käufer (Verkäufer) gezahlt bzw. geliefert?
JA = + 0.5
NEIN = - 1,00

Wenn JA, hat der Käufer( Verkäufer) die vereinbarte Sache geliefert
bzw. in der vereinb. Währung spesenfrei gezahlt?

NEIN = - 1.00 (CD statt Buch o. ä. geliefert)
JA, vollkommen in Übereinst.. mit Beschreibung = + 0.4
weitgehend in Übereinst. mit Beschreibung = + 0.3
teilweise in Übereinstimmung mit Beschreib. = + 0.2
nur zu einem geringen Teil = + 0.1

Hat der Verkäufer einen Nachlaß auf die gelieferte Ware gewährt, sollte
eine Anhebung auf "weitgehende Übereinst. = + 0.3 geschehen.

Hat der Käufer / Verkäufer im Übrigen bei der Vertragsabwicklung
schnell, umsichtig (Verpackung etca. ) und frdl. gehandelt?

JA = + 0.1
NEIN = 0.0


ERGEBNIS : 1.0 (max.) bis -1.0 (min.)

BEMERKUNG: ........(offen, z. B. gerne wieder)

Für durchschnittl. Bewertungen könnten die beliebten Sterne
erhalten bleiben:

durchschn. über 90 % = "****"
" über 80 % = "***"
" über 70 % = "***"
" unter 70 % = "*"

OOOOcch, nöhh! Das jetzige Bewertungssystem ist ganz oK!!
Yumo
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Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Eine Bewertung kann nur dann erfolgen, wenn der Verkäufer das Angebot des Bestellers angenommen hat, d. h. wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, würde das bedeuten, daß die Bestätigung über BL laufen müßte? Wäre OK, wenn man dann immer noch Zugriff zu den eMails hat, andererseits müßte man sich jedesmal einwählen, um ggf. seine eMails nachzulesen. Das wiederum wäre für User ohne Flatrate sicher nicht so wünschenswert.
Besteller ohne Auftragsbestätigung durch Verkäufer können nicht mehr bewerten.
In anderen Threads gibt es Beispiele von K und VK, bei denen sich der andere nicht meldet. Ich denke schon, daß man in solchen Fällen eine Bewertung abgeben sollte, da es etwas über die Seriosität (sofern eine negative Bewertung entsprechend kommentiert wird) aussagt.

Deine Vorschläge zur Bewertung könnten hilfreich sein, wenn BL eine ausführlichere Erläuterung zum Bewertungssystem erstellt.
Meinst Du bei deinen Vorschlägen, daß man mehrere Kriterien anklicken soll, die dann die Gesamtzahl ergeben? Ich fürchte, daß dann noch weniger Bewertungen abgegeben werden, wenn schon jetzt der eine "Klick" für viele zu große Mühe ist.

Was die sogen. "Rachebewertungen" angeht, davon hätte ich sicher auch schon gerne einige Male Gebrauch gemacht, wenn das noch möglich gewesen wäre. Allerdings finde ich nicht, daß eine Bewertung noch was mit der eigentlichen Transaktion zu tun hat. Falls es mir allzu heftig würde, könnte ich ja immer noch beim Bewerter nachfragen oder mich an BL wenden.
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Bibliomaniac
Beiträge: 13
Registriert: Do 26. Jan 2006, 20:00

Beitrag von Bibliomaniac »

Meinst Du bei deinen Vorschlägen, daß man mehrere Kriterien anklicken soll, die dann die Gesamtzahl ergeben? Ich fürchte, daß dann noch weniger Bewertungen abgegeben werden, wenn schon jetzt der eine "Klick" für viele zu große Mühe ist.
Danke für die Hinweise. Zunächst zur Vertragsbestätigung. Bei der Übermittlung der Bestellung durch BL wird ja ohnehin auf die Auftragsbestätigung hingewiesen. Falls der Artikel bereits verkauft ist, teilt man dies dem Besteller umgehend per Email mit und gleichzeitig storniert man den Verkauf bei BL unter "Verkäufe", wovon der Besteller eine automatisch eine Kopie erhält. Damit könnte das Bewertungsforum für diese Transaktion nicht länger zugängig gemacht werden.

Wenn sich der Käufer nicht meldet, scheint der Fall klar zu sein Der Verkäufer hat das Angebot des Bestellers angenommen ---> der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Die Bewertungsfunktion bleibt für beide Parteien erhalten.

Rührt sich hingegen der Verkäufer nicht (das Angebot des Bestellers ist nur so lange gültig, wie unter normalen Umständen (48 - 72 Std.) eine Antwort zu erwarten ist, dann käme bei verspäteter Annahme durch den Verkäufer rechtlich auch kein Vertrag zustande. Zumeist kommt aber durch Stillschweigen und konkludentes Handeln (Käufer überweist den Kaufbetrag) doch noch ein Kaufvertrag zustande.: ----> Bewertungsfunktion bleibt erhalten. Aber meldet sich der Verkäufer überhaupt nicht, ist das zwar ärgerlich für den Besteller, doch es gibt keine Handhabe dagegen , weil das Angebot des Verkäufers rechtlich "kein Angebot", sondern nur eine "Aufforderung zur Abgabe eine Angebots"
ist. Zum Teil kommt das auch in der Klausel "Es besteht kein Lieferzwang" zum Ausdruck. Folglich kein Vertrag --> keine Bewertungsfunktion.

Bei Bewertungs- Untätigkeit eines Vertragspartners sollte - wie hier im Forum schon vorgeschlagen wurde - automatisch nach z. B. 4 Wochen eine volle positive Bewertung erfolgen. Da der Bewertungs-Untätige auf sein (Neben-)Recht auf Bewertuing verzichtet, ist von der "Vermutung eines ordnungsgemäß erfüllten Vertrages" durch die Gegenseite auszugehen.

Damit wäre die Befürchtung, dass die Zahl der Bewertenden beim "Anklicken" weiter zurückginge, entkräftet. "Bevor die Bewertung automatisch geschieht, bewerte ich lieber selbst."

Falls man sich zu einer Änderung entschließt, müßte man in einem kleinen Kreis die praktische Bewährung eines wie auch immer gestalteten - modifizierten oder neuen Bewertungssystems überprüfen. Aber ich denke, so weit wird es gar nicht kommen. "Es müssen nicht vier Sterne sein!"
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lemmy
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Beitrag von lemmy »

Bei dieser ganzen Diskussion hier ist mein Ärger auf die 9 Käufer, die mich noch nicht bewertet haben vollends verraucht.
Da die meisten von ihnen hier noch nie was gekauft haben, ist es vielleicht besser sie bewerten gar nicht, bevor sie solche ungerechtfertigten 3* Bewertungen abgeben.

@mixa: Ich fänds super wenn du dich in dieser Sache an BL wenden würdest!

Vielleicht könnte BL auch einen Workshop für Neulinge einrichten: "Wie lege ich die Bewertungskriterien aus" *scherz* :wink:
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Seitenwender
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 15:21

Beitrag von Seitenwender »

Was soll die Bewertungsfunktion?

Die Bewertungsfunktion dient dazu, "schwarze Schafe" zu kennzeichnen. Wenn Sie z.B. lange auf die Lieferung oder die Bezahlung warten mussten, können Sie andere Mitglieder vor ähnlich schlechten Erfahrungen schützen, indem Sie eine entsprechende Bewertung Ihres Handelspartners abgeben. Die Bewertungen des Mitglieds erscheinen zusammen mit den Details zu einem Angebot und auf der Profil-Seite des Mitglieds.
Diese einführenden Worte sind natürlich auch nicht ganz hiilfreich. Enthalten sie doch die stillschweigend die Aufforderung "Lasst die Sau raus. Ihr helft damit "Schwarze Schafe" aufzuspüren und schützt die Gemeinschaft der rechtschaffenden Mitglieder!" Dies ist keine Unterstellung, sondern nur der Hinweis auf die Möglichkeit eines MIßverständnisses bei der Abgabe von Bewertungen.
mixalina
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Beitrag von mixalina »

Moin,

ich werde mich heute mal hinsetzen und eine Mail an BL verfassen. Ich werde auch auf diesen Thread verweisen, denn hier stehen einige gute Sachen drin. Er zeigt ja auch, dass dieses Problem häufiger vorkommt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden... :lol:
Violetta
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Beitrag von Violetta »

Weil ich auch schon Ärger mit einer Käuferin hatte, die den Zustand eines Buches bemängelte, das ich mit "deutliche Gebrauchsspuren" angeboten hatte, weise ich, wenn ich ein etwas vergilbtes oder verschlisseneres Buch verkaufe, in der Mail mit meinen Kontoangaben immer noch einmal auf den Zustand hin, etwa so:

"Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Buch um ein älteres / 10 Jahre altes / .... Exemplar handelt, das einige Mängel / vergilbte Seiten / zerkratzten Einband / ... aufweist."

Dass Bücherkäufer lesen können oder dass Leute, die im Internet kaufen, sich die Angebote durchlesen, gehört zu den Vorurteilen, die ich dank BL mühelos ablegen konnte. :wink:

Violetta
mixalina
Beiträge: 1827
Registriert: Sa 15. Okt 2005, 11:31
Wohnort: Nähe HH

Beitrag von mixalina »

Hallo @all,

ich wollte nur Bescheid sagen, dass ich an BL geschrieben und auch auf diesen Thread verwiesen habe, sobald ich Antwort habe, melde ich mich wieder. :lol:
linna
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Beitrag von linna »

Hallo @ll
auch ich gehöre zu denen, die manchmal den Zustand eines Buches mitbewerten.
Und das hauptsächlich deshalb, wenn es speziell gut und günstig war!

z.B. gerade eben. Ich kaufte einen Doppelband für 2.95 und der Zustand war sehr gut. Beinahe neu.
Dann schreibe ich das.
Weil ich selbst konnte beinahe nicht glauben, dass ein Buch das nur "leichte Lesespuren" aufweist, so günstig ist.
Deshalb ist das erwähnenswert.

Anfänglich machte ich das auch nicht als ich aber immer mehr Bewertungen mitsamt Buchwertung erhielt, fand ich das eigentlich gut!

Ich finde, 3*** Bewertungen sollten einem nicht Ärger machen, es gibt einfach Kunden, die nur bei perfekten Sendungen eine 4**** geben. Punkt.

Ganz am Anfang machte ich auch noch einen Unterschied zwischen 3 und 4. Jetzt gibt es bei mir nur noch 4****, 3*** bei mangelhafter Verpackung.

Mit lieben Grüssen
liza_ch
Yumo
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Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Wenn das Buch deutlich besser oder schlechter ist als im Angebot beschrieben, muß das natürlich in der Bewertung berücksichtigt werden. Wenn jedoch, wie in den hier beschriebenen Fällen, bei genauer Beschreibung der Mängel trotzdem der Buchzustand bewertet wird, ist das nicht OK.
Voraussetzung ist, daß der VK erst mal sein Angebot möglichst genau beschreibt, d.h. ein Buch mit Mängeln kann man nicht als "wie neu" anbieten. Manchmal kann es natürlich passieren, daß man sich beim Einstellen verklickt und einen falschen Zustand angibt oder Mängel vergißt anzugeben. Daher ist es sinnvoll, sich vor dem Versenden noch mal das Buch und die eigene Beschreibung anzusehen, so lange dauert das ja nicht. Wenn ich merke, daß mir beim Einstellen ein Fehler unterlaufen ist, schreibe ich das in meiner Bestellbestätigung und biete einen Preisnachlaß an. Bisher hatte ich noch keinen K, der deswegen einen Kauf storniert hatte, und meist haben sie sich für meine Kulanz bedankt oder fanden meinen Preisnachlaß gar nicht notwendig, weil sie die "Macke" des Buchs gar nicht relevant fanden - und das wurde meist in der Bewertung erwähnt.
Wenn der VK das Buch nicht korrekt beschreibt, also deutliche Mängel nicht erwähnt, ist es klar, daß der K eine schlechtere Bewertung gibt. Mir geht es einzig darum, daß angegebene Mängel in der Bewertung ihren Niederschlag finden, und das finde ich nicht korrekt.
Ich finde, 3*** Bewertungen sollten einem nicht Ärger machen
Da hast Du recht - 3 Sterne sind nicht sooo schlecht, aber wenn man aus seiner Sicht alles richtig gemacht hat, ist's halt schon unfair. Bei manchen K habe ich den Eindruck, daß sie ein neues Buch zu erwarten scheinen, auch wenn Gebrauchsspuren angegeben sind. Wie gesagt, wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil - hier: die Beschreibung des Buchs.

LG, Yumo
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

linna hat geschrieben:auch ich gehöre zu denen, die manchmal den Zustand eines Buches mitbewerten.
Du sagst ja auch: mitbewerten! Dagegen ist durchaus nichts einzuwenden; das halte ich selbst auch so: Gibt es zu der Ware an sich noch etwas Bemerkenswertes zu sagen, schreibe ich das selbstverständlich ebenso in meinen Bewertungskommentar hinein. ("Leichte Gebrauchsspuren", nicht näher beschrieben, bedeutet bei einigen VK beispielsweise "beinahe wie neu", bei anderen kann die Auffassung schon mal sehr stark in die entgegengesetzte Richtung abweichen...) Grundsätzlich wird von mir aber eben der VK und die Art der Abwicklung bewertet - nicht der Zustand des Buches!

Es geht hier um die Leute, die einfach den Zustand des Buches bewerten, etwa nach dem Motto: Buch wie neu = vier Sterne, Buch mit deutlichen Gebrauchsspuren = zwei Sterne usw., unabhängig davon, was in der Beschreibung stand, und unabhängig davon, ob die Abwicklung zügig erfolgte, die Verpackung gut war etc. :roll:

Der Zustand des Buches aber sollte aus der Artikelbeschreibung hinreichend hervorgegangen und damit grundsätzlich eben nicht Thema der Bewertung sein, sondern die Abwicklung als solche und das Verkäuferverhalten.

Weicht der Zustand eines Buches jedoch im positiven oder negativen Sinn von der Beschreibung ab, fällt das ja auch auf den Verkäufer zurück und kann dann selbstverständlich - neben anderem - in der Bewertung erwähnt werden. :wink:

Wie Yumo sehr schön sagt:
Wenn das Buch deutlich besser oder schlechter ist als im Angebot beschrieben, muß das natürlich in der Bewertung berücksichtigt werden. Wenn jedoch, wie in den hier beschriebenen Fällen, bei genauer Beschreibung der Mängel trotzdem der Buchzustand bewertet wird, ist das nicht OK.

Genau. :!:
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Seitenwender
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Registriert: Do 22. Sep 2005, 15:21

Beitrag von Seitenwender »

HILFE !!!

Nach Lektüre einiger Beiträge komme ich zu dem Schluß, daß es nicht allen klar ist,

was Gegenstand der Bewertung ist.

Solange das nicht allen bewußt ist und diese vierklassige, nicht eindeutig definierte Bewertungsskala nach Vorbild der US-Westküsten-Auktions-Plat(t)form (der geneigte Leser möge mir die Nichtnennung nachsehen) zugrunde gelegt wird, wird es zu Diskussionen dieser Art kommen.

Aber die haben auch ihre Berechtigung: aus der Bewertungs- wird eine Unterhaltungsfunktion!

Ich glaube, mir fehlen auch noch ein paar Sterne an meiner Zipfelmütze!!
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