Ware bezahlt, nicht geliefert.

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Sojoca
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Ware bezahlt, nicht geliefert.

Beitrag von Sojoca »

Bin Neuling bei booklooker und im Forum.
Habe 2 Artikel bei verschiedenen Verkäufern gekauft und bezahlt. 1 Artikel kam prompt nach 2 Tagen am 20.10. der andere ist bis heute nicht da. Die Verkäuferin versteckt hinter ihren, wie mir die Rechtsberatung sagt ungültigen Versandbedingungen. (Alle Risiken trägt der Käufer) Das kann man schreiben, aber es ist rechtlich ungültig.
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terracotta
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Re: Ware bezahlt, nicht geliefert.

Beitrag von terracotta »

Sojoca hat geschrieben:Die Verkäuferin versteckt hinter ihren, wie mir die Rechtsberatung sagt ungültigen Versandbedingungen. (Alle Risiken trägt der Käufer) Das kann man schreiben, aber es ist rechtlich ungültig.
Zwei Fragen dazu:

Ist das denn eine gewerbliche Verkäuferin?
Wie lange wartest Du schon seit Bezahlung auf das Buch?
Gruß, terracotta
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Flachs
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Re: Ware bezahlt, nicht geliefert.

Beitrag von Flachs »

Erstmal herzlich willkommen im Forum! :)
Sojoca hat geschrieben: 1 Artikel kam prompt nach 2 Tagen am 20.10.

Es ist bei Büchersendungen ganz und gar nicht selbstverständlich, daß sie bereits nach so kurzer Zeit eintreffen; bei dieser Versandform kann der Postweg durchaus bis zu zehn Tagen dauern. Erst nach Ablauf dieser Frist kann man eine Büchersendung als vermißt ansehen. :wink:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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Pain
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Re: Ware bezahlt, nicht geliefert.

Beitrag von Pain »

Hallo Sojoca!
Flachs hat geschrieben:Es ist bei Büchersendungen ganz und gar nicht selbstverständlich, daß sie bereits nach so kurzer Zeit eintreffen; bei dieser Versandform kann der Postweg durchaus bis zu zehn Tagen dauern. Erst nach Ablauf dieser Frist kann man eine Büchersendung als vermißt ansehen. :wink:
Außerdem liegt dazwischen meist noch die Zeit, in der das Geld von Konto zu Konto unterwegs ist...

Wird nur für unversicherten Versand bezahlt, liegt gerade bei privaten Verkäufern das Risiko beim Käufer... man muss sich also zwischen einem günstigeren Preis und mehr Sicherheit entscheiden...
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janinevo
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Re: Ware bezahlt, nicht geliefert.

Beitrag von janinevo »

terracotta hat geschrieben:
Sojoca hat geschrieben:Die Verkäuferin versteckt hinter ihren, wie mir die Rechtsberatung sagt ungültigen Versandbedingungen. (Alle Risiken trägt der Käufer) Das kann man schreiben, aber es ist rechtlich ungültig.
Zwei Fragen dazu:

Ist das denn eine gewerbliche Verkäuferin?
Wie lange wartest Du schon seit Bezahlung auf das Buch?
bei privaten Verkäufern ist das rechtlich doch gültig das "das Risiko beim Käufer liegt" oder???
Lg Janine
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?
Schaut doch mal in meinem Shop vorbei!
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terracotta
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Re: Ware bezahlt, nicht geliefert.

Beitrag von terracotta »

janinevo hat geschrieben:bei privaten Verkäufern ist das rechtlich doch gültig das "das Risiko beim Käufer liegt" oder???
Das Versandrisiko liegt dann beim Käufer, richtig. Aber im Zweifelsfall (Sendung kommt nicht an, beide Parteien können sich in keiner Weise einigen und es kommt zu einem Prozeß) müßte der Verkäufer dann beweisen können, daß er die Sendung aufgegeben hat; bei einer Büchersendung am besten durch einen Zeugen, der das bestätigen kann.

Allerdings hatte ich so ein Problem noch nie und würde Bücher ab ca. 20 ? aufwärts auch immer versichert verschicken (bzw. bei Privatverkäufern auf einem versicherten Versand bestehen).
Gruß, terracotta
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bee
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Beitrag von bee »

Ich hatte letztens eine Büchersendung die war über drei Wochen unterwegs. Einen Tag nachdem ich den Nachforschungsantrag gestellt hatte, sind die Bücher dann eingetroffen. Hab einfach noch ein bißchen Geduld.

lg
Bee
Zuhause ist, wo ein gutes Buch auf Dich wartet.

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Sojoca
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Ware bezahlt und nicht erhalten

Beitrag von Sojoca »

Na dann werde ich noch etwas warten. Die Verbraucherberatung sagte mir : auch ein Privatverkäufer kann nicht einfach geltendes Recht ausser Kraft setzen und eigene ihn bevorteilende Versandbedingungen erfinden indem dem Käufer das alleinige Risiko aufgebürdet wird. Wo kämen wir da auch hin wenn sich jeder seine eigenen Gesetze bastelt. Hier wären dem Betrug ja Tür und Tor geöffnet.
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antje
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Beitrag von antje »

Doch - in dem Fall der Versandkosten ist das bei Privatverkäufern schon in Ordnung. Da werden keine Gesetze verletzt, weil das HGB nicht so ohne weiteres greift. Was anderes wäre es natürlich, wenn du erst gar nicht lieferst - das ist dann betrügerisch. Du kannst ja als Privater auch die Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, und das ist bei reinen Privatverkäufen auch gut so, denn sonst wären Flohmärkte u. ä. gar nicht mehr möglich.
Zuletzt geändert von antje am Do 26. Okt 2006, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße, Antje
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xenna
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Beitrag von xenna »

Hallo Sojoca und willkommen im Forum und bei booklooker :lol:
Ich hatte auch schon mal, wie du, 2 Bücher gleichzeitig bestellt und bezahlt, und zwischen den Lieferungen lagen 10 Tage. Es kommt immer auch auf die Post an, wie schnell sie die Bücher zustellt. Ich hab´mir sagen lassen, Büchersendungen könnten durchaus bis zu 2 Wochen unterwegs sein.
Außerdem sagt die Bewertungsliste des Verkäufers auch einiges über seine Zuverlässigkeit aus, die solltest du dir unbedingt ansehen, bevor du kaufst. :wink:
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

antje hat geschrieben:Doch - in dem Fall der Versandkosten ist das bei Privatverkäufern schon in Ordnung. Da werden keine Gesetze verletzt, weil das HGB nicht so ohne weiteres greift.
Meintest Du Versandbedingungen? Also wenn ein privater VK schreibt: Bei unversicherten Sendungen trägt der Käufer das Versandrisiko., dann ist das in Ordnung.
Gruß, terracotta
Sojoca
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Beitrag von Sojoca »

Was heisst den Versandrisiko? Erst mal muss die Ware doch abgeschickt werden. Den Beweis muss der VK erbringen. Welcher seriöse booklooker lässt es wegen eines Kaufes auf eine schlechte Bewertung ankommen?
Auch ist bei Privatverkäufen nicht das HGB (Handelsgesetzbuch) sondern das BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) in Anwendung zu bringen. HGB regelt nur gewerbliche Geschäfte.
Sojoca
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo, terracotta - das meinte ich natürlich. Hab mich ein bisschen blöd ausgedrückt :oops:
Viele Grüße, Antje
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antje
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Beitrag von antje »

Sojoca hat geschrieben: Auch ist bei Privatverkäufen nicht das HGB (Handelsgesetzbuch) sondern das BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) in Anwendung zu bringen. HGB regelt nur gewerbliche Geschäfte.
Sojoca

Eben
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janinevo
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Beitrag von janinevo »

Sojoca hat geschrieben:Was heisst den Versandrisiko? Erst mal muss die Ware doch abgeschickt werden. Den Beweis muss der VK erbringen. Welcher seriöse booklooker lässt es wegen eines Kaufes auf eine schlechte Bewertung ankommen?
Das die Ware abgeschickt werden muss ist klar, das Problem ist bei Büchersendungen nur, das man bei der Post keine Abgabebestätigung bekommt, also ist ein Nachweis schwierig. Klar ist das für den Käufer nicht nachzuvollziehen ob der Verkäufer das Buch nicht abgeschickt hat oder ob es bei der Post verloren gegangen ist...(oft tauchen Päckchen komischerweise aber wieder auf, wenn man sich bei der Post beschwert)

Ich als Verkäufer würde meinem Käufer die Aufteilung der Kosten anbieten, aber den Verlust komplett bezahlen kann ich nicht - ich kann ja im Gegenzug auch nicht wirklich wissen ob das Buch wirklich nicht angekommen ist....kommt natürlich auch auf den Geldwert an, aber wie terracotta schon geschrieben hat - bei höheren Beträgen besser versichert!

Ist ein schwieriges Thema, ich denke man muss z.b. anhand der Bewertungen entscheiden wieweit man dem Verkäufer "trauen" kann, sind schon öfter derartige Probleme aufgetreten würde ich es an BL melden...
Lg Janine
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